IMPRESSUM



Angaben gem. Telemediengesetz TMG § 5

Anschrift

Halupka Exklusive Raumgestaltung

Inhaber: Alexander Halupka (Raumausstatter-Meister)

Eckersmühlener Hauptstr. 71

91154 Roth

 

 

Handwerksverzeichnis:
Handwerkskammer für Mittelfranken
Betriebsnummer: 101382

USt.-ID-Nr.: DE 814 597 719

Steuernummer: 247/224/70482

Gerichtsstand: Amtsgericht Schwabach

 

Startbild: © Darius Jarzabek - stock.adobe.com

Kontakt

Tel.: 09171 - 74 90

Fax: 09171 - 28 33

 

E-Mail: info@halupka-raumdesign.de

 Geschäfts-, Lieferungs- und Garantiebedingungen

 

1. Allgemeines


1.1 Wir übernehmen alle Aufträge nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge. Unabhängig davon, ob im Einzelfall darauf hingewiesen wurde oder nicht.

1.2 Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten unsere Bedingungen durch den Besteller – selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs durch diesen – als vorbehaltlos angenommen.

1.3 Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

1.4 Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.


2. Angebote
2.1 Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt ist, bis dahin gilt das Angebot als freibleibend. Druck- und Schreibfehler sind nicht verbindlich.

2.2 Die Bestellung der Ware oder Leistung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung

2.3 Der Käufer ist 2 – zwei – Wochen an seine Bestellung gebunden.


3. Preise
3.1 Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Bestellung gültige Preis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist.

3.2 Die Preise gelten jeweils ab Lieferwerk einschließlich Verpackung.


4. Zahlung
4.1 Die Zahlungen sind in Bar oder per Überweisung innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto.

4.2 Die Annahme von Schecks, sofern dies vereinbart wurde, erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer.

4.3 Verzugszinsen werden mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

4.4 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder auch nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.


5. Lieferung
5.1 Die Lieferzeit beginnt mir dem Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Lieferfristen werden soweit als möglich eingehalten. Unvorhergesehene Ereignisse die außerhalb des Willens der Fa. Halupka liegen, verlängern, die Lieferzeit angemessen, dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung.

6.2 Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist, die mindestens 18 Werktage betragen sollte nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

5.4 Der Besteller hat offene Mängel der Ware oder Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu erheben. Durch die nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung von uns aufgehoben.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Lieferung der Waren erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen bei Schecks bis zu deren Einlösung unter Eigentumsvorbehalt zugunsten der Fa. Halupka gemäß § 455 BGB. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2 Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an die Fa. Halupka abgetreten.

6.3 Der Käufer mit zum Weiterverkauf oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in oben genanntem Sinne auf die Fa. Halupka übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Käufer nicht berechtigt.

6.4 Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der Fa. Halupka bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die Fa. Halupka wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer der Fa. Halupka die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

6.5 Vor irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Fa. Halupka hat der Käufer der Fa. Halupka unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche Kosten hat der Käufer zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist die Fa. Halupka berechtigt allein, ohne Mitwirkung des Käufers, die Herausgabe zu verlangen.

6.6 Solange die Fa. Halupka Eigentumsrecht aus dem Kaufgegenstand hat, ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Käufer freien Zutritt zum Aufbewahrungsraum zu gewähren.


7. Gewährleistung
7.1 Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens sechs Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.

7.2 Gewährleistung nach VOB 2 Jahre.

7.3 Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von ins zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn dies insoweit Gegens-tand unserer Zusicherung war.


8. Garantie
8.1 Innerhalb der Garantiezeit müssen Garantieansprüche unverzüglich nach Auftreten eines Fehlers bei der Fa. Halupka geltend gemacht werden.
Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung (Kaufdatum Kunde). Der Garantieanspruch ist durch den Kunden mit der Originalrechnung/Lieferschein nachzuweisen.


9. Schadenersatz
9.1 Wir haften nicht für Vermögensschäden, andere Schäden, Folgeschäden oder weitergehende Ansprüche. Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar, oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die nicht unser Vertragspartner waren.

9.2 Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch des Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllung für unsere Lieferung ist der jeweilige Versen-dungsort - und soweit gesetzlich zulässig - für unsere weiteren Leistungen Eckersmühlen. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Eckersmühlen.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwabach, sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist.

10.3 Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung einheitlicher Kaufgesetzte – Hager internationales Kaufrecht – wird.


11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Vertrag bleibt auch bei Urwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

11.2 Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend

11.3 Diese Bedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehung. Frühere Verkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen treten außer Kraft.

11.4 Diese Bedingungen gehen gegenüber Nichtkaufleuten nur, soweit nach dem AGB-Gesetz zulässig.


 

Stand: 26.04.2006
 

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Quellenangaben: anwalt.de

 

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